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Datum: 01.06.2021

Informationen zu Maßnahmen der Jugendarbeit und Familienförderung

Vom 1. Juni an gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Corona-Jugendhilfe-Verordnung. 

Dann sind weitgehende Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit sowie die Förderung der Erziehung in der Familie im Freien möglich.

Auf der Homepage des Sozialministeriums MV werden die Regelungen und Auflagen erläutert und die Verordnung ist abrufbar:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/Kinder%E2%80%93-und-Jugendreisen/

Die Änderungsverordnung trägt den positiven Entwicklungen der Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern der vergangenen Wochen Rechnung.

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