Informationen zu Maßnahmen der Jugendarbeit und Familienförderung
Die Landesregierung MV informiert, dass ab dem 1. Mai 2021 in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Corona-Jugendhilfe-Verordnung gilt. siehe Pressemitteilung vom 30. April 2021: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Aktuell/?id=169571&processor=processor.sa.pressemitteilung
Dann sind Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit sowie die Förderung der Erziehung in der Familie im Freien für feste Gruppen mit bis zu fünf teilnehmenden Personen möglich.
Damit sollen für junge Menschen erste Angebote geschaffen und Familien im schwierigen Corona-Alltag entlastet werden, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. Voraussetzung ist, dass die 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter einem Schwellenwert von 150 liegt.
Im Mittelpunkt der nun erlaubten Öffnungen sollen sozialpädagogische Unterstützungsangebote stehen, insbesondere zum Ausgleich sozialer Benachteiligung und zur Förderung der schulischen Ausbildung.
Weitere Informationen, die Verordnung und mögliche weitere Änderungen entnehmen Sie bitte der Homepageder Landesregierung MV unter: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/Kinder%E2%80%93-und-Jugendreisen